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Hersteller in Konkurs? Was passiert, wenn ein Elektrogerät defekt ist?

Im Normalfall wird man bei den Unterlagen, die man beim Kauf eines Gerätes erhält, auch die Telefonnummer eines vom Hersteller beauftragten technischen Kunden- dienstes finden. Der Kundendienst wird im Garantiefall vom Hersteller oder Händler bezahlt. Doch wenn die Garantie-Zahlungen nicht mehr erfolgen, dann kann der Kundendienst die Garantie -Leistungen nicht mehr für den Endkunden kostenlos erbringen. 

 

Grundsätzlich  ist  der  Händler,  bei dem man das  Gerät  gekauft  hat, der richtige Ansprechpartner für Reparaturen während der Garantiezeit. Wenn der Händler  in Konkurs geht und das Gerät eine Handelsmarke ist, dann kann es passieren, dass die  auch während der Garantiezeit die Reparatur bezahlen müssen.


Zu dem vom Hersteller oder Händler ausgewählten technischen Kundendienst gibt es während der Garantiezeit keine Alternative, wenn man die einem zustehenden Garantie-Leistungen kostenlos erhalten will.

 

Doch sobald man bereit ist, für die Reparatur zu zahlen, gibt es Alternativen. Die SERVICEOK!-Techniker sind geschult, die Geräte  aller Hersteller zu reparieren.

 

 

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